ALLGEMEINE BEDINGUNGEN / HAUSORDNUNG

§1 Geltungsbereich der Hausordnung

  1. Die Hausordnung gilt für den Besuch des PULS OPEN AIR, Veranstalter ist die Amont Gastro GmbH, Chiemseestr. 17, 83278 Traunstein, Deutschland (im Folgenden Veranstalter genannt)
    sowie für das Betreten der vom Veranstalter genutzten Veranstaltungsfläche inklusive Parkplätze und Wege zur Veranstaltungsstätte.
  2. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte (auch beim Kaufvertrag mit einem Drittanbieter) erkennt der Besucher die Gültigkeit dieser Hausordnung an. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltungsstätte in sonstigen Fällen betreten wird.

§2 Hausrecht

  1. Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter.
  2. Der von ihm eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen nach dieser
    Hausordnung durchzuführen oder den Verweis und die Verbringung vom Veranstaltungsgelände gemäß dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen.

§3 Erwerb von Eintrittskarten

  1. Eintrittskarten dürfen nur erworben werden, wenn der Käufer beabsichtigt, selbst mit diesen Karten die Veranstaltung zu besuchen oder sie in seinem Freundes- oder Verwandtenkreis oder
    sie in üblichem Rahmen an Geschäftspartner oder sonst nahestehende Kreise zu verschenken oder weiterzugeben.
  2. Der Erwerb der Eintrittskarten zum Zwecke des Weiterverkaufs an unbekannte Dritte ist verboten.
  3. Das Herstellen und Inverkehrbringen von gefälschten Eintrittskarten wird strafrechtlich verfolgt.
  4. Den Besuchern wird empfohlen, Eintrittskarten nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle zu erwerben.
  5. Kinder benötigen ab dem Alter von 13 Jahren eine Eintrittskarte. Kinder unter 13 Jahren können das Festival in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person besuchen sofern die Erziehungsberechtigte Person über ein gültiges Ticket verfügt. Allen Kindern wird ein adäquater Gehörschutz empfohlen.

§4 Einlass des Besuchers

  1. Bei Einlass für Besucher unter 18 Jahren gilt das Jugendschutzgesetz (nähere Informationen unter https://www.pulsopenair.de/agb) Der Veranstalter ist berechtigt, zur Überprüfung des
    Alters geeignete Legitimationspapiere (z.B. Personalausweis) zu fordern.
  2. Kinder bis 12 Jahre erhalten nur Zutritt zum Festivalgelände, sofern sie einen adäquaten Gehörschutz tragen.
  3. Einlass wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte im Original gewährt und nur dann, wenn der Besucher die Bedingungen dieser Hausordnung erfüllt. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 13 Jahren, sie benötigen keine Eintrittskarte
  4. Der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall das Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen.
  5. Mit dem Einlass werden die Eintrittskarten entwertet.
  6. Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Eintrittskarte ist nicht möglich.
  7. Der Besucher willigt in Kontrollmaßnahmen seiner Bekleidung und mitgebrachten Taschen und Behältnisse aus Sicherheitsgründen und zur Kontrolle der Einhaltung dieser Hausordnung am
    Einlass ein.
  8. Der Veranstalter kann Einlasszeiten verändern, insbesondere wenn dies aus Sicherheitsgründen geboten ist.
  9. Der Veranstalter kann den Einlass verweigern, wenn
  • der Besucher keine gültige Eintrittskarte besitzt,
  • der Besucher die Vorlage von Legitimationspapieren im Falle einer Altersüberprüfungverweigert,
  • der Besucher eine Kontrollmaßnahme seiner Bekleidung, Utensilien oder Behältnisseverweigert,
  • der Besucher erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstberauschenden Mitteln steht,
  • der Besucher Waffen oder gesetzlich verbotene Gegenstände (siehe § 6) bei sich führt,6. gegen den Besucher ein Hausverbot besteht,
  • der Besucher erkennbar beabsichtigt, den Veranstaltungsablauf zu stören, Gewaltauszuüben oder dazu anzustiften,
  • der Besucher im Vorfeld durch Kundgabe von rassistischen, menschenverachtenden, fremdenfeindlichen oder sexuellen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten auffällt oder eine solche Kundgabe erkennbar beabsichtigt ist, oder
  • im Übrigen der Besucher erkennbar beabsichtigt, gegen die Hausordnung zu verstoßen. In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht des
    Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

§5 Aufenthalt des Besuchers auf dem Veranstaltungsgelände

  1. Der Besucher hat die Eintrittskarte nach Einlass bei sich zu führen und auf diese oder eine sonst ausgehändigte Zutrittsberechtigung auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen.
  2. Bei Verlust von Wertmarken, Pfandmarken, des Eintrittsbandes oder Müllpfandchips werden diese nicht ersetzt.
  3. Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass der Veranstalter, andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
  4. Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
  5. Brandschutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht, auch nicht nur vorübergehend, verstellt, versperrt, verhangen oder sonst beeinträchtigt oder missbraucht
    werden.
  6. Es ist dem Besucher verboten,
  7. den Veranstaltungsablauf zu stören,
  8. in Gebäuden außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen,
  9. strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,
  10. andere Besucher zu gefährden,
  11. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden,
  12. Anlagen und Einrichtungen, usw. zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen,
  13. Zäune, Lichtmasten, Gebäude, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und andere Infrastruktureinrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu besteigen,
  14. Absperrungen zu umgehen, oder erkennbar nicht dem Besucher zugängliche Bereiche zu betreten oder dabei behilflich zu sein,
  15. das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,
  16. Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt
    wurde,
  17. menschenverachtende, rassistische, fremdenfeindliche, politisch-extremistische, obszön anstößige oder beleidigende, links- oder rechtsradikale oder sonstige radikale Parolen zu
    äußern oder zu verbreiten,
  18. links- oder rechts- oder anders extremistisch zu handeln, insbesondere Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen (§ 86a StGB),
  19. ungenehmigt Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleider, Werbeartikel, Fan-Artikel, Merchandise-Artikel und/oder andere Waren und Gegenstände zu verteilen oder zu
    verkaufen.
  20. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung oder Teilen davon für den gewerblichen und/oder kommerziellen Gebrauch zu erstellen,
  21. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Künstler und ihrer Darbietungen auch für den privaten Gebrauch zu erstellen (dies ist auch schon durch das Urheberrechtsgesetz
    verboten),
  22. außerhalb der Toilettenräume seine Notdurft zu verrichten.
  23. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für die Nutzung des Campingplatzes und dem Parken (siehe unten).
  24. Bei einem Verstoß kann der Veranstalter den Besucher aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf erneuten Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

§6 Verbotene Gegenstände

  1. Das Mitsichführen, Mitbringen und/oder Nutzen von gefährlichen Gegenständen ist dem Besucher untersagt: https://www.pulsopenair.de/info
  2. Erlaubte Gegenstände können beim Veranstalter erfragt werden.
  3. Der Veranstalter behält sich vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände vor Ort auszuschließen.

§7 Aufzeichnungen des Veranstalters

  1. Der Veranstalter, die Sponsoren sowie Partner erstellen während der Veranstaltung Fotos und Videos der Veranstaltung und Besucher. Diese werden auf den Internet- und Social-Media-
    Präsenzen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Der Besucher ist hiermit einverstanden.

§8 Sicherheit

  1. Dem Besucher wird empfohlen, sich im Vorfeld bzw. bei Eintritt in das Veranstaltungsgelände mit den vorhandenen und gekennzeichneten Rettungswegen vertraut zu machen.
  2. Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.
  3. Es handelt sich um eine Musikveranstaltung. Musik ist geeignet, aufgrund der Lautstärke Gesundheitsschäden und Hörschäden hervorzurufen. Der Besucher hat die Möglichkeit, einfache
    „Ohrstöpsel“ zu erhalten. Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass ein längerer Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zur Musikanlage gesundheitsschädlich ist.
  4. Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung zu
    unterbrechen oder abzusagen.
  5. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf
    teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet, soweit der Besucher dadurch nicht wesentliche Teile der Veranstaltung selbst nicht mehr erleben kann. Den diesbezüglichen
    Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

§9 Programm

  1. Der Veranstalter kann Teile des Programms ändern, insbesondere wenn dies bei einer Absage oder einem Ausfall von Künstlern oder aufgrund der Wetterlage oder anderer Einflüsse auf die
    Veranstaltung notwendig ist.
  2. Die Künstler sind für die Inhalte ihrer Darbietung alleine verantwortlich, der Veranstalter nimmt lediglich durch seine Auswahl der Künstler Einfluss auf das Programm.

SPEZIELLE REGELUNGEN PULS OPEN AIR

§10 Camping

  1. Die Öffnungszeiten des Campingplatzes können unter https://www.pulsopenair.de/info nachgelesen werden.
  2. Der Zutritt zum Campingplatz ist NICHT im Festivalticket enthalten. Um den Campingplatz zu betreten / zu campen benötigt jede Person ein eigenes, separates Campingticket. Das kann
    gemeinsam mit dem Festivalticket auf unserer Webseite oder den offiziellen VVK-Stellen erworben werden.
  3. Campen außerhalb des offiziellen Campingplatzes und ohne gültiges Campingticket ist ausdrücklich untersagt.
  4. Autos dürfen generell nicht auf den Campingplatz und müssen außerhalb auf dem Parkplatz abgestellt werden.
  5. Für Wohnwagen, Wohnmobile und Campingbusse gibt es eine separate Stellfläche. Hierfür benötigt der Besucher neben dem Festivalticket noch ein Campingticket pro Person sowie ein
    WOMO-Ticket pro Fahrzeug.
  6. Auch auf dem Campingplatz gilt natürlich der Jugendschutz, beachtet also bitte die Altersbeschränkungen.
  7. Um den Aufwand für die Sperrmüllbeseitigung zu verringern, sind auf dem gesamten Campingplatz leider keine Möbelstücke wie Sofas und Sessel oder Autoreifen, Tonnen
    etc. erlaubt.
  8. Pfandflaschen und Pfanddosen die vom Besitzer auf dem Festivalgelände stehengelassen werden gehen mit ihrem Verwertungsrecht auf den Veranstalter über, Pfandsammeln ist nur dem vom Festival gestellten Personal genehmigt. Privates Pfandsammeln ist verboten.
  9. Im Übrigen gelten die übrigen Bestimmungen der Hausordnung auch für das Camping.

§11 Parken

  1. Bitte folgt vor Ort unbedingt der Beschilderung und nicht euren Navigationsgeräten, da der Verkehr zum Festival großräumig umgeleitet wird!
  2. Alle Fahrzeuge werden bei der Anreise nach Tages- und Wochenendparkern getrennt und auf verschiedene Parkflächen gelenkt. Falls ihr also in gemischten Camper / Nicht-Camper Gruppen
    anreist, versucht euch am besten gleich entsprechend auf die Autos zu verteilen!
  3. Um ein Verkehrschaos zu verhindern, bitten wir alle Festivalbesucher die offizielle Parkfläche des PULS Open Airs zu verwenden. Widerrechtlich oder außerhalb der offiziellen Parkflächen
    abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt. Der Fahrzeughalter wird in diesem Fall gebührenpflichtig, sobald der Abschleppwagen bestellt ist.
  4. Beim Parken ist den Anweisungen des Ordnungsdienstes unbedingt Folge zu leisten.
  5. Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.
  6. Im Übrigen gilt die Straßenverkehrsordnung.
  7. Im Übrigen gelten die übrigen Bestimmungen der Hausordnung auch für das Parken.

§12 Haftung des Veranstalters

  1. Der Veranstalter haftet für beim Besucher verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich
    verursacht wurden. Der Veranstalter haftet für beim Besucher verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht
    wurden, hingegen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
    Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Seine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren
    Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  2. Für beim Besucher vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet der Veranstalter hingegen in vollem Umfang, also für jede
    Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz.
  3. Für Diebstähle auf dem Veranstaltungsgelände haftet der Veranstalter, soweit er nicht nach Absatz 1 oder 2 haftet, nicht, soweit er nicht erkennbar oder ausdrücklich eine Verwahrungspflicht übernommen hat.

AGB / Ticketverkauf

Inhaltsverzeichnis

  • Geltungsbereich
  • Vertragsschluss
  • Widerrufsrecht
  • Preise und Zahlungsbedingungen
  • Liefer- und Versandbedingungen
  • Einlösung von Tickets
  • Mängelhaftung (Gewährleistung)
  • Anwendbares Recht
  • Gerichtsstand
  • Alternative Streitbeilegung

Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Tickets di Bavaria GmbH (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Tickets, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Tickets abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
  • Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  • Diese AGB regeln lediglich den Verkauf von Tickets für bestimmte, in der Artikelbeschreibung des Verkäufers näher bezeichnete Veranstaltungen und nicht die Durchführung dieser Veranstaltungen. Für die Durchführung der Veranstaltungen gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter sowie ggf. hiervon abweichende Bedingungen des Veranstalters. Sofern der Verkäufer nicht zugleich auch Veranstalter ist, haftet er nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, für die ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich ist.

Vertragsschluss

  • Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Artikelbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
  • Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Tickets in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Tickets ab.
  • Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
    -indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
    -indem er dem Kunden die bestellten Tickets liefert, wobei insoweit der Zugang der Tickets beim Kunden maßgeblich ist, oder
    -indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
    Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
  • Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht.
  • Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.
  • Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
  • Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

Widerrufsrecht

  • Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
  • Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
  • Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
  • Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Danach ist ein Widerrufsrecht auch bei Verträgen ausgeschlossen, die den Verkauf von Tickets für termingebundene Freizeitveranstaltungen zum Gegenstand haben.

Preise und Zahlungsbedingungen

  • Sofern sich aus der Artikelbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
  • Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
  • Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.
  • Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
  • Bei jeder Bestellung wird eine Servicegebühr erhoben, welche der Aufrechterhaltung von Kundensupport, Weiterentwicklung des Systems und andere Leistungen abdeckt.
  • Bei der Auswahl von Hardtickets fallen zusätzlich Versandkosten an.

Liefer- und Versandbedingungen

  • Tickets werden dem Kunden wie folgt überlassen:
    -per E-Mail
    -postalisch
  • Im Falle einer postalischen Lieferung gelten hierfür die nachfolgenden Bestimmungen:
    -- Die Lieferung erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Artikelbeschreibung gesondert angegeben.
    -- Sendet das Transportunternehmen die versandten Tickets an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
    -- Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Tickets auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Tickets dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Tickets grundsätzlich erst mit Übergabe der Tickets an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Tickets auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
    -- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Tickets zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Tickets wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

Einlösung von Tickets

  • Das Ticket kann nur einmal und nur zu dem auf dem Ticket angegebenen Termin an dem auf dem Ticket angegebenen Veranstaltungsort eingelöst werden.
  • Das Ticket ist übertragbar. Ist der Verkäufer zugleich auch Veranstalter, kann er mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der das Ticket am Veranstaltungsort einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

Mängelhaftung (Gewährleistung)

  • Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

Anwendbares Recht

  • Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  • Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

Gerichtsstand

  • Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

Alternative Streitbeilegung

  • Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
    Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
  • Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.